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Minderung bei defekter Telefonleitung

  • RA Daryai
  • Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Landgericht Essen // 10 S 43/16

Mit Urteil vom 21.07.2016 hat das Landgericht Essen entschieden, dass Mieter bei defekter Telefonleitung zur Minderung der Miete um 10% berechtigt sind. Zur Beseitigung des Mangels soll der Vermieter hingegen nicht verpflichtet sein.

Der Ausgangsstreit

Die Parteien sind über einen Mietvertrag für eine Wohnung miteinander verbunden. Seit etwa Mai 2015 sind die Telefonleitungen defekt. Mit ihrer Klage verfolgt die Mieterin die Feststellung ihres Rechts zur Minderung der Miete. Außerdem beantragt sie, den Vermieter zur Beseitigung des Mangels zu verurteilen.

Die Entscheidung

Das Landgericht Essen spricht der Mieterin eine Minderung in Höhe von 10% der Miete zu. Die defekte Telefonleitung stellt einen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Wohnung dar. Zur Beseitigung des Mangels soll der Vermieter aber nicht verpflichtet sein.

Bei defekter Telefonleitung ist der Mieter nach Ansicht des Landgerichts zur Minderung der Miete berechtigt. Das Fehlen einer funktionierenden Telefonleitung sei ein Mangel der Mietsache. Eine zeitgemäße Auslegung des Begriffs „Wohnen“ umfasst auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon. Außerdem muss die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung möglich sein. Der Begriff des „Wohnens“ umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters in all seinen Ausgestaltungen und mit all seinen Bedürfnissen gehört. Die Verfügbarkeit von Telefon und Internet sind in der heutigen Zeit essentiell.

Die Klage der Mieterin auf Beseitigung des Mangels weist das Landgericht aber ab. Nach dem Telekommunikationsgesetz sei es Aufgabe und Pflicht des Telekommunikationsunternehmens, mit dem ein Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen abgeschlossen wurde, die Telefonleitung zu reparieren. Der Vermieter habe deswegen allein die Verpflichtung, dem Telekommunikationsunternehmen Zugang zum Haus zu ermöglichen. Weiter muss der Vermieter die Zustimmung zu den erforderlichen Arbeiten erteilen und diese dulden. Zur Reparatur sei er nicht verpflichtet, so das Landgericht.

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  1. Hier finden Sie weitere Links zu dem Urteil.
  2. Update: Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter auch zur Reparatur einer defekten Telefonleitung verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 05.12.2018 – VIII ZR 17/18).
  3. In dem Artikel Richtig die Miete mindern gebe ich Tipps, was Sie als Mieter bei einer Minderung der Miete beachten sollten.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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