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Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Daryai ist seit 2005 als Rechtsanwalt in Berlin tätig und spezialisierte sich schon früh auf den Bereich des Mietrechts. 2010 absolvierte er erfolgreich die Prüfung zum Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht.

Seine Arbeit als Fachanwalt für Mietrecht umfasst das gesamte Spektrum des Gewerbemietrechts wie zum Beispiel die Vertragsgestaltung, Mietminderungen und Kündigungen. Im Wohnraummietrecht berät und vertritt er seine Mandantinnen und Mandanten vor allem bei Mängeln, Eigenbedarfskündigungen, Zahlungsverzugskündigungen und Mieterhöhungen.

Darüber hinaus bildet das Arbeitsrecht einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Herrn Daryai: Er absolvierte 2017 den theoretischen Teil der Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und dessen Arbeitsgemeinschaften Mietrecht, Immobilien und Arbeitsrecht.

Herr Daryai erwirkt bevorzugt schnelle und effiziente Lösungen. So kann er eloquent viele Streitfälle schon klären, bevor eine Gerichtsverhandlung überhaupt notwendig wird. Dieser kooperative Ansatz hat sich bewährt und kommt vor allem den Mandanten zugute.

2016
Zusammenschluss mit RA Simon Guang-Ming Kuo zur Kanzlei ``Daryai & Kuo``
2016
erfolgreicher Absolvent der Prüfungen und damit des theoretischen Teils zur Erlangung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
seit 2010
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2005
zweites juristisches Staatsexamen
Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
2004
Auslandsaufenthalt in Nijmegen/Niederlande
ab 2003
Refendariat in Schleswig-Holstein
2003
erstes juristisches Staatsexamen
Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
während des Studiums studentischer Mitarbeiter an der Technischen Universität Berlin
1976
geboren in Berlin

Nima Armin Daryai

Hardenbergstraße 19
10623 Berlin
Deutschland

Telefonnummer:
+49 30 460 64 794

Aktuelle Beiträge
  1. Kündigung wegen Eigenbedarf als Vermieter
    Als Fachanwalt für Mietrecht werde ich häufig damit beauftragt, Kündigungen wegen Eigenbedarf durchzusetzen oder aber diese abzuwehren. In Zeiten knappen Wohnraums sind solche Kündigungen hoch umstritten und schwieriger durchzusetzen, als häufig behauptet wird.
  2. Prüfung des Gewerbemietvertrags vor Abschluss
    In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
  3. Wie bestimme ich meine Miete nach dem Berliner Mietspiegel?
    Sowohl bei der Frage, wie hoch darf meine Miete erhöht werden, als auch bei der Überprüfung der Miete eines neu abgeschlossenen Mietvertrags nach der Mietpreisbremse ist es notwendig, die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel zu bestimmen. Mit diesem Beitrag möchte ich Mietern und Vermietern eine Hilfestellung bei der Bestimmung ihrer Vergleichsmiete mit dem Online-Hilfe des Berliner Senats geben.
  4. Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen
    Besonders zum Ende eines Mietverhältnisses rückt für Mieter und Vermieter regelmäßig folgende Frage in den Vordergrund: Ist die im Mietvertrag häufig enthaltene Klausel zur Überbürdung (daher Übertragung) der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wirksam oder nicht?
  5. Wegen Mietschulden gekündigt, was tun?
    Im Folgenden möchte ich Mietern von Wohnungen, denen wegen Mietschulden, daher im Juristendeutsche wegen Zahlungsverzuges mit der Miete, gekündigt wurde, einige Tipps aus der rechtsanwaltlichen Praxis an die Hand geben, wie sie mit einer solchen Kündigung umgehen sollten.

Weitere aktuelle Beiträge und Urteilsbesprechungen von Herrn Rechtsanwalt Daryai finden Sie hier.

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