Nachweis der Zahlung der Maklercourtage durch Verkäufer
Mit Urteil vom 21.03.2024 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob Käufer einen Anspruch gegen den Makler auf Nachweis der Zahlung der Maklercourtage durch die Verkäufer haben.
Mit Urteil vom 21.03.2024 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob Käufer einen Anspruch gegen den Makler auf Nachweis der Zahlung der Maklercourtage durch die Verkäufer haben.
Der Bundestag hat am 23.06.2020 eine Reform des Maklerrechts verabschiedet, die zum 23.12.2020 in Kraft getreten ist. Mit der Reform des Maklerrechts ist der Maklervertrag nunmehr in Textform abzuschließen (§ 656a BGB).
Mit Beschluss vom 02.05.2019 kündigt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz an, die Berufung eines Maklers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz zurückweisen zu wollen. Der Makler macht einen Anspruch auf Leistung von Maklercourtage geltend.
Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2018 kann gefolgert werden, dass der Maklerkunde im Falle wissentlich fehlerhafter Angaben im Exposé ein Wahlrecht hat, ob er gegen den Makler den Erfüllungsschaden oder das negative Interesse geltend macht.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung, wann ein Makler als Gehilfe des Verwalters anzusehen und damit ein Provisionsanspruch ausgeschlossen ist, weiter präzisiert.
Mit Urteil vom 19.01.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob bei einem fehlerhaften Maklerexpose die Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist.
Mit einem Urteil vom 09.11.2017 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein Makler, der wissentlich fehlerhafte Angaben im Exposé macht, nur eingeschränkt seinem Kunden gegenüber auf Schadensersatz haftet. Der Kunde kann alleine das sogenannten negative Interesse geltend machen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 232/16 entschieden, dass auch ein Immobilienmakler verpflichtet ist, in seiner Anzeige die gem. § 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 EnEV notwenigen Pflichtangaben mitzuteilen.
In einem Urteil vom 14.09.2017 hat der Bundesgerichtshof aufgezeigt, wann ein Makler im Ausnahmefall von seinem Kunden die Maklerprovision verlangen kann, obwohl der Hauptvertrag mit einem Dritten abgeschlossen wurde.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2016 bestehen erhebliche Bedenken dagegen, dass sich Im-mobilienmakler im Zusammenhang mit einer Vermittlungstätigkeit eine Reservierungsgebühr versprechen lassen dürfen.