Presseberichten konnte man entnehmen, dass eine Zwangsräumung am gestrigen Mittwoch dadurch verhindert wurde, dass die Bewohnerin unter Quarantäne stand. So heißt es in dem Artikel, dass zwar der Gerichtsvollzieher die Räumung nicht abgesagt habe, das Wohnungsunternehmen nach Bekanntwerden der Quarantäne aber mindestens für den Zeitraum der Quarantäne auf die Räumung verzichtet (habe). Man habe auch sofort den Gerichtsvollzieher informiert, diesen aber am Tag vor der Räumung nicht erreicht, so ein Sprecher des Unternehmens.
Sie sehen, es bleibt spannend und es werden durch die neue Situation viele rechtliche Fragestellungen aufgeworfen, an die vor 10 Tagen noch nicht zu denken war.
Ich hatte ja erst gestern eine erste Einschätzung der derzeitigen rechtlichen Lage gegeben und mögliche Problemfelder umrissen:
https://www.dk-ra.de/mietvertraege-und-corona-eine-erste-einschaetzung/
Ich halte Sie hier weiter auf dem Laufenden und stehe für Rückfragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.