Efeu an der Hausfassade und Spinnen in der Wohnung sind in Berlin normal
Nach Ansicht des Amtsgerichts Köpenick soll kein Mangel der Mietsache vorliegen, wenn Efeu an der Fassade eines Wohnhauses wächst und hierdurch Vogelkot, Spinnen und Ameisen in die Wohnung eindringen. Die Mieter hatten deswegen die Miete um 40,00 EUR monatlich gemindert. Sie wurden zur Nachzahlung der Miete verurteilt.
Der Richter hatte sich sogar die Mühe gemacht, die Wohnung persönlich in Augenschein zu nehmen. Danach stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Mietsache nicht vorliegt. In dem Urteil heißt es wörtlich: „einen zur Minderung berechtigten Mangel stellen weder die damit einhergehenden Verschmutzung durch Vogelkot oder der Lärm nistender Vögel dar… Spinnen und Ameisen gehören ebenso zu einer so grünen Großstadt wie Berlin.“
Ab wann eine Beeinträchtigung vorliegt, die den Mietwert mindert und welche Beeinträchtigung als normal durch den Mieter hinzunehmen sind, wird je nach Geschmack des einzelnen Richters unterschiedlich ausfallen. Wenn man die Miete erheblich mindert und so ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete zustande kommt, besteht für den Vermieter aber die Möglichkeit die ordentliche Kündigung auszusprechen. Wenn dann der entscheidende Richter zu dem Ergebnis kommt, ein Mangel bestehe nicht, kann also eine solche umgesetzte Minderung zur Beendigung des Mietverhältnisses führen. Aus diesem Grund sollte jeder Mieter, der die Miete nicht nur unerheblich mindert, rechtzeitig rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Urteil.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.
Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.