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Eilrechtsverfahren: Verhinderung von Instandsetzungsarbeiten

  • RA Daryai
  • Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Beschluss // Landgericht Berlin // 63 T 118/12

Mit Beschluss vom 07.08.2012 durch das Landgericht Berlin entschieden, dass ein Mieter Instandsetzungen an seinem Balkon verhindern kann, wenn der Vermieter nicht zuvor einen Duldungstitel erwirkt hat.

Der Vermieter wollte Instandsetzungsarbeiten an dem Balkon des Mieters durchführen. Der Mieter hat diesen Instandsetzungsarbeiten nicht zugestimmt. Der Vermieter hatte keinen Duldungstitel vor der Durchführung erwirkt.

Ein Eilrechtsverfahren ist in Deutschland nur recht selten zulässig. Regelmäßig sollten die Parteien ihre Ansprüche im Hauptsacheverfahren durchsetzen. Ein solches Hauptsacheverfahren zieht sich aber schon im Regelfall über ein bis zwei Jahre hin.

In dem durch das Landgericht entschiedenen Fall wurde der Mieter durch die Arbeiten an dem angemieteten Balkon in seinem Besitz an der Mietwohnung gestört. Eine solche Besitzstörung ist eine der seltenen Ausnahmen, in denen nach deutschem Recht ein Eilrechtsschutz gegeben ist. Im Rahmen der einstweiligen Verfügung wird auch nicht geprüft, ob der Mieter eventuell die Arbeiten zu dulden hat. Der Vermieter kann sich nach Ansicht des Landgerichts eigentlich nur darauf berufen, dass eine dringende Gefahr vorliegt, dass der Mieter ausdrücklich zugestimmt oder ein Gericht den Mieter bereits zur Duldung verpflichtet hat. Ansonsten muss der Vermieter den Anspruch auf Duldung im Hauptsacheverfahren durchsetzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Entscheidung.

Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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