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Ersatz durch Induktionsherd ist eine Modernisierung

  • RA Daryai
  • Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Amtsgericht Berlin-Schöneberg // 103 C 196/16

Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Amtsgericht Schöneberg Mieter dazu verurteilt, den Austausch des bislang vorhandenen Gasherdes durch einen Induktionsherd zu dulden. Nach Ansicht des Amtsgerichts ist der Ersatz des Gasherdes durch einen Induktionsherd eine Modernisierung der Mietsache. Die Vermietenden müssen aber im Gegenzug den Mietenden einen Vorschuss für die Anschaffung neuer Töpfe leisten.

Der Ausgangsstreit – Vermieter möchten Gasherd durch Induktionsherd ersetzen

Die Parteien sind über einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Die Vermieter möchten den bislang in der Wohnung vorhandenen Gasherd durch einen Induktionsherd ersetzen. Die Mieter lehnen den Austausch ab. Für den Fall, dass sie zur Duldung verpflichtet sind, verlangen Sie von den Vermietern einen Vorschuss für die Anschaffung neuer Töpfe in Höhe von 500,00 €.

Ersatz durch Induktionsherd ist eine Modernisierung

Die Entscheidung – Stellt der Ersatz durch einen Induktionsherd eine Modernisierung dar?

Das Amtsgericht gibt den Vermietern recht und verurteilt die Mieter zur Duldung des Austauschs. Im Gegenzug müssen die Vermieter dem Mieter aber einen Vorschuss für die Anschaffung von neuen Töpfen leisten.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg ist der Ersatz eines Gasherdes durch einen Induktionsherd eine Modernisierung. Bei einem modernen Induktionsherd wird die Hitze ebenso schnell erreicht und ist ebenso leicht regulierbar wie bei einem Gasherd. Vorteilhaft ist, dass sich die Unfallgefahr dadurch, dass keine offene Flamme mehr vorhanden ist, reduziert. Die höhere Wertigkeit zeige sich auch daran, dass nach dem Berliner Mietspiegel 2015 das Vorhandensein eines durch den Vermieter gestellten Induktionsherds als wohnwerterhöhendes Merkmal anerkannt ist.

Auf der anderen Seite müssen die Vermieter den Mietern einen Vorschuss in Höhe von 500,00 € für die Anschaffung neuer Töpfe zahlen. Aufgrund der Modernisierung durch Einbau des Induktionsherds besteht die Notwendigkeit, Töpfe zu kaufen, die auf einem Induktionsherd genutzt werden können.

Praxistipp – Abrechnung über den Vorschuss für die Aufwendungen

Über den Vorschuss für die Aufwendungen müssen Mietende nach Anschaffung der Töpfe gegenüber den Vermietenden abrechnen.

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  1. Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.
  2. Wann eine Modernisierung finanziell zu einer nicht hinnehmbaren Härte führt, hat das Landgericht Berlin in einem Urteil 26.04.2016 entschieden. siehe: Finanzielle Härte bei einer Modernisierungsmieterhöhung.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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