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Ferienvermietung ist ein Mangel der Wohnung

  • RA Daryai
  • Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Bundesgerichtshof // VIII ZR 155/11

Mit Urteil vom 29. Februar 2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem in Berliner Innenstadtlagen immer häufiger auftretenden Problem Stellung bezogen, dass Wohnungen nicht mehr an normale Mieter sondern an – zumeist junge – Berlin-Touristen vermietet werden. Da diese Touristen nicht selten von dem Berliner Nachtleben angezogen sind, fühlen sich Anwohner hiervon häufig gestört. Der BGH erklärt jetzt, dass eine Ferienvermietung an Touristen ein Mangel der Wohnung ist.

Die Entscheidung – Ferienvermietung ist ein Mangel der Wohnung

Nach der Entscheidung des BGH kann eine Vermietung an Touristen einen Mangel der Mietsache darstellen. Der Mieter ist dann zur Minderung der Miete berechtigt. Er kann aber auch die Mangelbeseitigung, daher die Unterlassung der Ferienvermietung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass die Vermietung an Touristen zu Beeinträchtigungen der übrigen Mieter führt, die über die normalen, in einem Wohnhaus üblichen Beeinträchtigungen hinausgehen. Entscheidend, so der BGH, sei, wie die konkrete Nutzung durch die Feriengäste ausgestaltet ist.

Ferienvermietung ist ein Mangel der Wohnung

Im von dem BGH entschiedenen Fall haben eine Reihe von Punkten für eine besonders erhebliche Beeinträchtigung gesprochen. Der Vermieter hatte eine Aufbettung angeboten. Die Vermietung der Touristenwohnungen war deutlich auf ein junges Publikum ausgerichtet. Zusätzlich war auch keine Rezeption eingerichtet, die auf die Einhaltung der Hausordnung hätte achten können. Dies legt eine Beeinträchtigung der übrigen Mieter nahe, so der BGH. Daher soll an den Vortrag zu den konkreten Beeinträchtigungen keine überhöhten Ansprüche zu stellen sein. Insbesondere war es nicht notwendig, dass die Mieter ein Beeinträchtigungsprotokoll vorlegen. Zum Teil verlangen die Instanzgerichte die Vorlage eines solchen Protokolls, um den Mangel zu substantiieren. Letztlich gelangt der BGH so zu dem Ergebnis, dass hier die Ferienvermietung an Touristen ein Mangel der Wohnung ist.

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  1. In dem Beitrag Richtig die Miete mindern erkläre ich, was Sie bei der Minderung der Miete beachten sollten.
  2. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Urteil.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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