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Vermieterin wegen Diskriminierung verurteilt

  • RA Daryai
  • Mieten Urteile, Unkategorisiert, Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg // 25 C 357/14

Fälle zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind im Mietrecht eher selten. Mit Urteil vom 19.12.2014 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg jetzt eine Vermieterin wegen Diskriminierung zweier Mieter zur Zahlung von jeweils 15.000,00 € verurteilt. Nach der Entscheidung soll die Vermieterin an die zwei Mieter zahlen, da sie die Mieter diskriminiert und damit gegen das AGG verstoßen hat.

Der Ausgangsstreit – Vermieterin erhöht Miete nur für türkische und arabische Mieter

Die Parteien sind über einen Wohnraummietvertrag verbunden. Die Mieter sind türkischer Herkunft und wohnten seit 2000 in dem Wohnhaus. Die Vermieterin war seit dem 26.02.2010 Eigentümerin.

Die Vermieterin erhöhte zunächst im Februar 2010 die Miete für sämtliche Mietparteien erheblich. Anschließend schob sie im April 2010 allein für türkische und arabische Mieter eine weitere, ebenfalls sehr erhebliche Mieterhöhung nach. Hierdurch verdoppelte sich die Nettokaltmiete für türkische und arabische Mieter nahezu.

Die Mieter sahen sich gezwungen das Mietverhältnis zu kündigen. Jetzt verwehrte die Vermieterin den Mietern eine kurze Räumungsfrist, die diese benötigten, um die neu angemietete Wohnung herzurichten.

Durch diese Vorgehensweise beendete die Vermieterin mit nahezu sämtlichen Mietern von türkischer und arabischer Herkunft in dem Haus das Mietverhältnis. Seitdem wurden von ihr 33 neue Mietverträge abgeschlossen. Kein einziger mit einer Mietpartei türkischer oder arabischer Herkunft.

Vermieterin wegen Diskriminierung verurteilt

Die Entscheidung – Vermieterin wegen Diskriminierung verurteilt

Aufgrund dieses nach Ansicht des Amtsgerichts nachgewiesenen Sachverhalts, verurteilt das Gericht die Vermieterin wegen Diskriminierung zur Zahlung von jeweils 15.000,00 € an die Mieter.

Praxistipp – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Mietrecht

Das Urteil des Amtsgerichts stellt eine der wenigen Entscheidungen dar, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Mietrecht zur Anwendung gelangt. Im Normalfall ist es für den Mieter äußerst schwierig, eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Mietparteien nachzuweisen.

In dem hier entschiedenen Fall war das Verhalten der Vermieterin aber so offensichtlich darauf ausgerichtet, Mieter mit türkischer oder arabischer Herkunft aus dem Haus zu drängen, dass der Nachweis ausnahmsweise möglich war. Darüber hinaus war der entscheidende Richter in der Sache höchst engagiert und die Vermieterin scheint die Klage bis kurz vor Schluss auch nicht wirklich ernst genommen zu haben.

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  1. Weitere Beiträge zum Thema Mieterhöhung finden Sie hier.
  2. Weitere Informationen zu der Entscheidung finden Sie hier.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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