Hochwertige Wand- und Bodenfliesen nach Mietspiegel
Die Entscheidung – Wann sind nach Mietspiegel hochwertige Wand- und Bodenfliesen vorhanden?
Nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels lautet ein wohnwerterhöhendes Merkmal: Merkmalgruppe 1: Bad/WC „Wandbekleidung und Bodenbelag hochwertig“. Ob hochwertige Wand- und Bodenfliesen nach Mietspiegel vorhanden sind, ist zwischen den Parteien häufig streitig.
In einem Urteil vom 21.09.2018 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin dazu entschieden, wann hochwertige Wand- und Bodenfliesen nach dem Mietspiegel gegeben sind. Die 65. Kammer gibt jetzt eine Definition vor, nach der man in Zukunft prüfen kann, ob das wohnwerterhöhende Merkmal vorliegt:
„Hochwertig iSd Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2017 sind Wand- und Bodenfliesen anzusehen, wenn die Fliesen nicht alle einheitlich sind (etwa in weiß), sondern durch Akzente und Verzierungen (in Gestalt farbiger Bordüren oder Mosaikkacheln) aufgewertet sind. Zudem zählen dazu Natursteine wie Marmor, Schiefer oder Granit.“
Praxistipp – Mit dem Vermieter sprechen
Ich empfehle Mietern, dass sie, wenn sie der Mieterhöhung (teilweise) nicht zustimmen möchten, eine Liste der nach ihrer Ansicht zutreffenden wohnwerterhöhenden / wohnwertmindernden Merkmale erstellen und der Verwalterin mit der Bitte um Stellungnahme übersenden. Aus der Antwort der Verwalterin kann man dann erkennen, ob man eventuell Merkmale übersehen hat. Bpsw. kann nicht jeder Mieter wissen, ob die Vermieterin in der Nähe Stellplätze vermietet. Man kann anhand der Antwort des Vermieters abwägen, ob sich der Versuch einer Einigung mit dem Vermieter lohnt, um einen eventuell unnötigen Prozess zu vermeiden.
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- Weitere Informationen zu der Entscheidung finden Sie hier.
- Zur Online-Abfrage der Stadt Berlin zur Einordnung einer Wohnung in den Berliner Mietspiegel.
- Weitere Urteilsbesprechungen zu Merkmalen nach dem Berliner Mietspiegel und einen allgemeinen Überblick zu der Online-Abfrage finden Sie in meinem Beitrag: Wie bestimme ich meine Miete nach dem Berliner Mietspiegel?
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