Kosten der vorgerichtlichen und gerichtlichen Vertretung
Unsere Gebühren für die vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung richten sich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Ausnahmefällen wird eine Pauschal- oder Vergütung nach Stunden vereinbart. Die Frage der Höhe der Vergütung ist regelmäßig Teil der Erstberatung.
Kosten der Erstberatung
Die Höhe der Kosten für die Erstberatung richtet sich zum einen nach dem Wert der Sache und zum anderen nach dem voraussichtlichen Umfang und der notwendigen Zeit der Beratung. Nach dem RVG kann die Gebühr einer Erstberatung, wenn der Mandant Verbraucher ist, bis zu 190,00 EUR zzgl. Auslagen und gesetzlicher MwSt. betragen (§ 34 Abs. 1 RVG). Im Regelfall werden wir bereits bei der Verabredung des ersten Termins mit Ihnen vereinbaren, welche Kosten für die Erstberatung anfallen.
Allgemein gelten folgende Richtwerte:
- Beratung von Mietern in Wohnraummietsachen – 200,00 € inkl. USt.
- Beratung von Vermietern in Wohnraummietsachen – 250,00 € inkl. USt.
- Beratung von Vermietern in Wohnraummietsachen bei Eigenbedarf – 250,00 € inkl. USt.
- Beratung von Mietern in Gewerberaummietsachen – 250,00 € zzgl. USt.
- Beratung von Vermietern in Gewerberaummietsachen – 250,00 € zzgl. USt.
- einfache Beratung von Eigentümern, die einen Wohnungskaufvertrag geprüft haben wollen – 250,00 € inkl. USt. – soweit gleichzeitig auch Teilungserklärung und/oder Mietvertrag überprüft werden sollen, erhöhen sich diese Kosten
- Beratung in WEG-Sachen – 200,00 € inkl. USt.
Rechtschutzversicherte Mandanten
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir sowohl vor einer Erstberatung als auch vor einer weiteren Vertretung gerne für Sie die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein (s. hierzu auch unsere Hinweise zur Rechtsschutzversicherung).
Beratungshilfe
Bedürftige Mandanten können für die Beratung und außergerichtliche Vertretung bei dem für sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Die im Internet bereit gestellten Beratungshilfeanträgen finden sie hier. Den Anträgen können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie zur Beantragung von Beratungshilfe bei Gericht benötigen. Den Beratungshilfeschein müssen Sie dann zu dem Termin mit uns mitbringen. Zusätzlich ist von Ihnen für die Beratung und außergerichtliche Vertretung nur noch eine Selbstbeteiligung von 15,00 EUR zu leisten. Für ein mögliches Gerichtsverfahren kann dann Prozesskostenhilfe beantragt werden.