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Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm

  • RA Kuo
  • Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Landgericht Berlin // 63 S 303/17

Der Ausgangsstreit – Was ist von Nachbarn bei Kinderlärm hinzunehmen?

Das Landgericht Berlin hatte sich im Anschluss also im Wege der Zurückverweisung wieder mit dem bereits von mir besprochenen BGH Beschluss vom 22.08.2017 zu beschäftigen. Es musste unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs entscheiden, was denn noch von Nachbarn im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebot hinzunehmen ist. Wie weit gehen die Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm?

Landgericht Berlin - Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm

Die Entscheidung – Rücksichtnahmepflichten

Es hat Folgendes ausgeurteilt. Von Kindern ausgehender Lärm in einer Altbauwohnung ist nur dann eine Mietmangel, wenn das sozialadäquate Maß überschritten wird. Gelegentliche intensive Geräuschbeeinträchtigungen (Rennen und Springen, sodass die Gläser in den Schränken klirren) reichen dafür nicht.

Das Gericht hat also entschieden, dass der Kinderlärm hinzunehmen ist. Hierbei ist festzuhalten, dass die Zeugen lediglich das Verhalten der Kinder bestätigt haben. Die behaupteten laufend familiären Auseinandersetzungen haben sie nicht bestätigt. Diese seien zwar durchaus in einem belästigenden Rahmen, aber eben als Kinderlärm hinzunehmen.

Praxistipp – „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“

Diese Entscheidung, die vom 08.01.2019 stammt und damit recht aktuell ist, zeigt, dass es sehr schwer für Mieter ist, gegen Kinderlärm vorzugehen. Selbst wenn also die Gläser in den Schränken klirren, weil die Kinder rennen und springen und toben, so muss dies noch als sozialadäquates Verhalten hingenommen werden. Dabei war auch unerheblich, dass die Klägerin bereits 8 Jahre in der Wohnung wohnte, als die Familie von der die Störungen ausgingen, einzog. Es gibt also keinen Vertrauensschutz darauf, dass die Umstände bei Einzug sich nicht verändern. Dass eine Familie mit Kindern in eine Nachbarwohnung einzieht, ist vorhersehbar. Jedenfalls muss man als Mieter damit rechnen. Natürlich kann man Glück haben und in der Nachbarwohnung wohnt zunächst ein ganz ruhiger Mieter oder eine ganz ruhige Mieterin. Diese Umstände können sich aber verändern und sind dann nicht geeignet einen Mangel auszulösen.

Gerne berate ich Sie zu diesem Thema und auch zu anderen rechtlichen Fragen rund um das Thema Mietmängel und Lärm. Sie sehen aber, dass ganz hohe Anforderungen an die Beweisführung und auch letztlich an das Vorliegen eines Mangels gestellt werden. Kinderlärm ist privilegiert. „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“, wie es immer so schön von den Gerichten formuliert wird, hier gibt es wirklich eine ganz große Thematik was das „Aushaltenmüssen“ dieses Lärms angeht.

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Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser Entscheidung.

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Kuo vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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