Mäusebefall – Mietminderung bis 100%
Mäusebefall – Mietminderung bis 100%; so jedenfalls ein Urteil des AG Brandenburg.
Bei Mietmängeln müssen die Gerichte die Frage beantworten: wie stark ist die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Eine einmalige Sichtung einer Maus auf dem Balkon ist daher natürlich etwas anderes als ein massiver Befall.
Ich habe im Jahr 2018 schon einmal verschiedene Urteile ausgewertet; insofern ist dies ein Update, wobei Sie bitte niemals selber mindern sollten. Damit bieten Sie nur unnötig eine Angriffsfläche, denn ein kündigungsfähiger Rückstand ist schnell aufgelaufen. Bitte zahlen Sie immer unter dem Vorbehalt der Rückforderung die Miete vollständig und pünktlich weiter!
Ein recht neues Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 33 C 390/21 (93)) geht von einer 20%-igen Mietminderung aus.
Das AG Brandenburg (Az. 32 C 520/00) ging aufgrund eines extremen Befalls von 100 Prozent Mietminderung aus; ein Gericht in Bonn dagegen von nur zehn Prozent.
Das Amtsgericht Wedding (Az. 19 C 577/00) hat einmal 20 Prozent Mietminderung zugesprochen.
Ganz allgemein zu Mängeln ist auszuführen, dass Sie die Mängelanzeige bitte beweissicher zustellen. Ansonsten ist die sehr ärgerliche Konsequenz, dass Ihr Vermieter sich auf die fehlende Anzeige und damit die fehlenden Mängelrechte berufen kann. Wie schon ausgeführt bitte die Mieter immer vollständig und rechtzeitig weiter zahlen (unter dem Vorbehalt der Rückforderung); bitte mindern Sie niemals selbst oder machen von dem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
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