Mietendeckel nichtig – was tun?
1. Der Mietendeckel ist nichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist. Das Land Berlin hatte keine Gesetzgebungskompetenz. Denn es gibt ja schon die Mietpreisbremse. Dies ist eine bundesweit geltende Regelung. Diese wurde durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und…