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Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen den Mietendeckel vor dessen Inkrafttreten als unzulässig (da verfrüht) zurückgewiesen hat, ist nunmehr die erste inhaltliche Eilentscheidung ergangen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-018.html

Im Wege des Eilverfahrens kann ein Antrag aber nur dann Erfolg haben, wenn – im Rahmen der Abwägung – die Folgen für den Betroffenen so schwerwiegend sind, dass schon jetzt das Gesetz faktisch außer Kraft zu setzen ist. Das sieht das Gericht hier nicht, die Ordnungsgelder (gegen die sich der Antrag richtete) wären zwar durchaus Einbußen, aber eben nicht so schwerwiegend, als dass man nicht die Hauptsache abwarten könne. Die 500.000,00 EUR seien der höchstmögliche Betrag, der aber sicherlich nicht sofort und bei einem einmaligen bzw. dem Erstverstoß angesetzt würde.

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

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