Es gibt jetzt eine Entscheidung zum Mietendeckel für Erhöhungen vor 23.02.2020. Dieser ist unerheblich bei Erhöhung vor 23.02.2020. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Urteil vom 28.04.2020, Az.: 4 C 118/19) hat dies so zum Mietendeckel entschieden.
Es geht dabei um Mieterhöhungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 23.02.2020 wirksam werden sollen. Ferner behandelt das Gericht auch erneut das Thema der Flächenabweichung.
Der Kollege und Fachanwalt für Mietrecht Nima Armin Daryai hat die Entscheidung besprochen. Bitte klicken Sie auf den Link!