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Gestern hatte ich kurz skizziert, welche Folgeprobleme der Mietendeckel auch und gerade nach seinem Ablauf bringen wird:

Mietendeckel – und was dann?

 

Heute nunmehr liegt bereits eine Einschätzung dazu vor, wann denn der nächste Mietspiegel vorliegen könnte: 2032(!).

Es dürfte nicht möglich sein, vorher einen gültigen Mietspiegel zu erstellen. Denn frühestens sechs Jahre nach Ablauf könnte die entsprechende Datenmenge vorliegen, gesammelt und aufbereitet sein.

In der Zwischenzeit, also zwischen 2026 und 2031 wäre der Mietwohnungsmarkt daher kein rechtsfreier Raum, aber die Mieter wären weniger geschützt, denn Mietspiegelabfragen sind leicht selbst durchzuführen:

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

Ein Gutachten anzugreifen oder gegen die Angaben aus den drei Vergleichswohnungen vorzugehen ist dagegen wesentlich schwieriger. Der Mieter muss entweder selbst entsprechende Sachkunde vorweisen oder diese eben „einkaufen“. Bisher kann man als Mieter ja recht einfach selbst die Online-Abfrage durchführen und so abschätzen, ob die Mieterhöhung inhaltlich gerechtfertigt ist. Dies wird künftigt nicht mehr so sein. Jedenfalls nach bisherigen Prognosen nicht vor 2032. Das Instrument, welches dem Mieterschutz dienen sollte, erweist sich jedenfalls in der jetzigen Form immer mehr als Rohrkrepierer.

Hier der Link zum Mietendeckel-Entwurf:

https://stadtentwicklung.berlin.de/download/mietendeckel/Referentenentwurf_MietenWoG.pdf

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

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