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Ab dem 23. November 2020 müssen Vermieter die Miete absenken.

Ich werde an dieser Stelle (https://www.dk-ra.de/mietendeckel/) auch noch eine Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung geben, wobei dies aber im Grunde nachrangig ist. Was welches Amts- oder Landgericht entscheidet, ist für den geneigten Leser zwar interessant, aber entscheidend ist das Votum der Verfassungsrichter.

Aus diesem Grund heute folgendes Update. Am 23.02.2020 ist der Mietendeckel (https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/) in Kraft getreten. Bis zum 23.04.2020 waren die Mieter zu informieren. Und ab dem 23.11.2020 müssen betroffene Vermieter die Miete von sich aus absenken!

Update: Absenkung ab November

Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

Gerne berate ich Sie dazu, wie Sie als Vermieterbei der Absenkung vorzugehen haben. Oder auch, wie Sie als Mieter Ihre Ansprüche durchsetzen können. Und auch bei der Vertragsgestaltung gibt es Möglichkeiten, die gewünschte Miete zu erzielen. Hier kann ich rechtsgestaltend tätig werden, dass Sie als Vermieter keine Ansprüche verlieren. Auch wenn es bis zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts noch dauern sollte, verlieren Sie zwar Zeit, aber kein Geld.

Selbstverständliche stehe ich Ihnen auch ansonsten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Dies vor allem im Bereich des Wohnraummietrechts, aber auch allen anderen Themen im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Gleiches gilt für meine Kollegen und Kolleginnen, wobei die Kollegin Schmietendorf insbesondere als Ansprechpartnerin für Eigenbedarfskündigungen fungiert. Der Kollege Daryai bearbeitet vorrangig den Bereich des Gewerbemietraumrechts und hat sich darüber hinaus auch auf den Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert. Die Kollegin Winker-Wälde bearbeitet auch die Bereiche Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus ist sie Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Kollege Braeuer bearbeitet den Bereich des Wohnraummietrechts. Darüber hinaus auch Fälle aus dem allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht. Wir alle halten uns natürlich durch die Teilnahme an Fortbildungen fachlich auf dem Laufenden und sind stets über die neueste Rechtslage informiert. Aus diesem Grund können wir Ihren Fall sowohl schnell wie auch sorgfältig bearbeiten.

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Kuo vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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