Nachdem ja am vergangenen Samstag die Presse die ersten Details aus dem Entwurf des Mietendeckels veröffentlich hat, war der Aufschrei so groß, dass die Koalitionspartner SPD und Grüne sogleich zu Beginn der Woche zurückgerudert sind. Unsere erste Einschätzung und Zusammenfassung finden Sie hier:
Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, ist nunmehr auch die erste Fassung des Entwurfs online einsehbar:
https://stadtentwicklung.berlin.de/download/mietendeckel/Referentenentwurf_MietenWoG.pdf
Abgesehen davon, dass die Mieten nach Ansichts des Unterzeichners immer noch an zu wenige Faktoren (maßgeblich ist ja vor allem das Jahr der Bezugsfertigkeit der Wohnung) geknüpft wird, so ist eine Regelung in rechtsstaatlicher Hinsicht besonders auffällig und bedenklich:
„§ 9 Rechtsbehelfe Vor verwaltungsgerichtlichen
Klageverfahren gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz findet ein Vorverfahren nicht statt. Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung.“
Vermieter haben nun keine Möglichkeit mehr, einen Widerspruch einzulegen; das Amt hat keine Möglichkeit eine fehlerhafte Entscheidung selbst zu korrigieren. Die sonst übliche vorgerichtliche „Instanz“ des Widerspruchsverfahrens wird dem Bürger genommen. Der Rechtsweg wird verkürzt, die Verwaltungserichte werden noch weiter be- und überlastet. Die jetzt schon langen Verfahrensdauern werden sich erneut verlängern. Auch die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ist dann in einem gesonderten Verfahren vor – genau – dem Verwaltungsgericht zu erstreiten. Dem Vermieter wird die kostengünstige(re) Möglichkeit des Widerspruchs genommen. Stattdessen muss er dann sofort – zwei – verwaltungserichtliche Verfahren einleiten. Dies mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand. Also auch das ist neben allen inhaltlichen Bedenken ein grober handwerklicher Schnitzer.
Wir werden die weitere Entwicklung gespannt beobachten und Sie natürlich auf dem Laufenden halten. Für Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir gerne zur Verfügung.