Einschreiben Rückschein nicht abgeholt, nicht zugegangen
Wie sollte man ein Mieterhöungsschreiben übersenden? Ist es ausreichend, wichtige Schreiben per Einschreiben zu übersenden? Mit Urteil vom 19.09.2013 hat das Amtsgericht München die Klage eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung abgewiesen. Das Urteil zeigt, wird das Einschreiben Rückschein nicht abgeholt, gilt es als nicht zugegangen.
Der Ausgangsstreit – Vermieter verlangt per Einschreiben Rückschein Zustimmung zur Mieterhöhung
Die Parteien waren über einen Wohnraummietvertrag miteinander verbunden. Der Vermieter hatte das Schreiben, in dem er von dem Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangte, am 29.12.2012 aufgegeben. Der Mieter holte das Einschreiben nicht ab.
Deshalb klagte der Vermieter nunmehr gerichtlich die Zustimmung zur Mieterhöhung.
Die Entscheidung – Was gilt bei einem Einschreiben Rückschein, das nicht abgeholt wird?
Das Amtsgericht München weist die Klage ab. Bei Einschreiben Rückschein gilt, wird es nicht abgeholt, ist es nicht zugegangen.
Regelmäßig ist ein Einschreiben Rückschein erst dann dem Empfänger zugegangen, wenn dieser es tatsächlich in Empfang nimmt oder es abholt. Weder der Einwurf des Benachrichtungsscheins noch der Ablauf der Lagerfrist ersetzen den Zugang des Schreibens bei dem Mieter.
Praxistipp – Ein Einschreiben Rückschein, das nicht abgeholt wird gilt als nicht zugegangen!
Viele Menschen wiegen sich leider häufig in falscher Sicherheit, wenn sie wichtige Schreiben per Einschreiben Rückschein versenden. Die Entscheidung des Amtsgerichts München, die das Amtsgericht noch nicht einmal ausführlich begründet hat, verdeutlicht, dass es sich hierbei um eine falsche Sicherheit handelt. Neben dem Problem, dass ein Einschreiben Rückschein dann nicht zugeht, wenn es nicht abgeholt wird, besteht das weitere Problem, dass der Rückschein nicht den Inhalt des Schreibens nachweist. Den Inhalt müssen weiterhin Zeugen nachweisen, die nicht als Mietende oder Vermietende später Partei des Rechtsstreits sind.
– – –
- Was man tun sollte, wenn man später den Zugang des Schreibens beweisen muss, erkläre ich in dem Beitrag: Wie stelle ich Schreiben beweissicher zu?
- Weiter Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.
Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.