Das Amtsgericht Neukölln hat entschieden: Die Mietpreisbremse ist nichtig.
Die Mietpreisbremse ist ausweislich einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln (Az.: 9 C 489/20) nichtig.
Dabei geht es nicht um inhaltliche Aspekte, sondern um einen formalen Fehler. Das Urteil sei nichtig aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Umsetzung der Verordnung, so das Amtsgericht. Denn eine Verordnung muss nicht nur gut begründet, sondern auch öffentlich einsehbar sein. Das sei jedoch im Juni 2015 nicht der Fall gewesen. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
„Da die Pflicht zur Begründung der Verordnung und diese der Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen, zwingender Bestandteil der Ermächtigungsgrundlage ist, führt deren Fehlen zur Nichtigkeit der Verordnung.“
Natürlich hat diese Entscheidung erst einmal nur unmittelbare Wirkung zwischen den Parteien. Aber selbstverständlich werden auch andere Gerichte bei ihrer eigenen Entscheidung überlegen, ob sie den Argumenten des Amtsgerichts Neukölln ebenfalls folgen wollen oder eben nicht.
Es bleibt spannend, denn es ist unklar, wie das Landgericht oder sogar der Bundesgerichtshof (BGH) hier entscheiden wird.
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Schließlich ist die Mietpreisbremse das derzeit wichtigste Instrument, um den steigenden Mieten zu begegnen. Wir hatten in diesem Beitrag bereits ausführlich dargestellt, wann und wie sie eingreift.
Es stellt sich natürlich auch die Frage, was denn mit laufenden Mietverträgen/Verfahren geschieht und wie Verträge jetzt aufgesetzt werden sollten. Gerne beraten wir Sie hierzu.
In den kommenden Tagen und Wochen wird es daher sicherlich einiges an Diskussionen und Entscheidungen geben, wir werden berichten!