Berlin plant den Erlaß einer neuen Umwandlungsverordnung. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen würde dadurch weiter erschwert (für Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen). Künftig müsse auch weiterhin der zuständige Bezirk zustimmen; dies dürfe aber nur dann geschehen, wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen an Mieter des Hauses veräußert werden sollen.
Die geplante neue Rechtsverordnung wurde am 20.07.2021 diskutiert und beschlossen.
Als Argument wird angeführt, dass dadurch das Angebot an Mietwohnungen erhalten bliebe. Wie genau allerdings diese Regelung aussehen und umgesetzt werden soll, ist bislang noch völlig unklar. Ein Entwurf liegt der Öffentlichkeit bisher nicht vor.
Wenig überraschend fällt die Reaktion der verschiedenen Interessensverbände unterschiedlich aus:
Der Berliner Mieterverein begrüßte die geplante Umwandlungs-verordnung, da dadurch der Bestand von Mietwohnungen geschützt
werde. Jedoch sei noch unklar, wie die Klausel aussehen solle, wonach die Genehmigung weiterhin erteilt werden müsse, wenn zwei von drei Mietern ihre Wohnung selbst kaufen wollen. Ferner müsse man sicherstellen, dass nicht nur Absichtserklärungen der Vermieter ausreichten. Es wäre wesentlich wirksamer, wenn die Eigentümer verpflichtet würden, den Mietern ein Kaufangebot zu machen und Mieter ihren Willen zum Erwerb notariell be(ur)kunden würden. Es sei aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Naturgemäß wird die geplante Umwandlungsverordnung von der privaten Immobilienwirtschaft völlig anders gesehen und kritisiert. Die Eigentumsquote sei in Berlin ohnehin sehr gering und diese Regelung liefe dem eigentlich angestrebten Ziel – Erhöhung dieser Quote – zuwider. Letztlich werde es also für Mieter und andere Kaufinteressenten immer schwerer, Wohneigentum zu einem angemessenen Preis zu erwerben.
Warten wir ab, ob und was hierzu beschlossen wird. Wir halten Sie dazu hier auf dem Laufenden und beantworten gerne Ihre Fragen hierzu.
Selbstverständlich stehen wir auch für alle weiteren Anfragen im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts gerne zur Verfügung. Wir beraten dabei sowohl Mieter wie auch Vermieter und vertreten Sie , falls es notwendig wird, auch vor Gericht.