Der ursprüngliche Beitrag lautete:
„Mietspiegel 2023 in Gefahr! So jedenfalls berichtete die Berliner Presse, „offizielle“ Stellungnahmen gibt es dazu noch nicht.
Soweit wir erfahren haben, wurde die Vergabe nach der EU-weiten Ausschreibung angefochten. Sofern die Ausschreibung des Mietspiegels 2023 gescheitert sein sollte, so scheint es undenkbar, dass es einen Mietspiegel 2023 gibt. Die Berliner Vergabekammer prüft jetzt die beauftragte Neuauflage. Wir sind gespannt, ob und welcher Verstoß vorliegt und wie es anschließend mit der Erstellung des Mietspiegels 2023 weiter geht. Wir vermuten angesichts der in jeder Hinsicht langen Verfahrens- und Bearbeitungszeiten, dass der Mietspiegel 2023 in Gefahr ist.
Diese Situation birgt natürlich Chancen für Großvermieter, die dann recht einfach mit drei Vergleichswohnungen Mieterhöhungen auch über das Maß des Mietspiegels hinaus durchsetzen könnten. Auf der anderen Seite lässt es Kleinvermieter im Regen stehen. Ein Vergleichsgutachten ist teuer, der Ausgang der Untersuchung und des Gerichtsverfahrens ungewiss. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Mietspiegel 2021 unwirksam sein sollte, so jedenfalls ein Urteil des Amtsgerichts Spandau.“
Update:
Das Kammergericht hat die Ausschreibung für 2023 und 2025 bestätigt. Es bleibt dennoch spannend, denn aufgrund des Zeitablaufs wird es nur eine „Übergangslösung“, einen „Übergangsmietspiegel“
geben. Man darf gespannt sein, was jetzt mit heißer Nadel gestrickt werden wird.
Gerne berate ich Vermieter und Mieter, wie man mit dieser Situation umgehen kann. Wie setze ich eine Mieterhöhung jetzt durch bzw. wie überprüfe ich, ob eine Mieterhöhung wirksam ist?
Des Weiteren berate und vertrete ich Sie gerne in allen Bereichen des Wohnraummietrechts und begleite gerne den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie.