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Aufstellung von Parabolantenne im Garten ist zu dulden

  • RA Daryai
  • Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Amtsgericht Brandenburg // 31 C 304/13

Mit Urteil vom 08.08.2014 hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden, dass die Aufstellung einer Parabolantenne im Garten durch den Vermieter zu dulden ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Parabolantenne nicht an der Hauswand befestigt ist.

Die Entscheidung – Ist die Aufstellung von einer Parabolantenne im Garten zu dulden?

Das Amtsgericht hat sein Urteil umfangreich begründet. Es stellt zunächst fest, dass die Pflicht zur Dildung hier nicht aus der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit ableitbar ist. Es sei dem hier betroffenen deutschen Mieter grundsätzlich zumutbar, sich über das zur Verfügung gestellte Breitbandkabelnetz zu informieren.

Der Vermieter sei aber nach Treu und Glauben verpflichtet, eine Aufstellung einer Parabolantenne im Garten zu dulden, da sich die Beeinträchtigung auf eine Veränderung des Erscheinungsbildes beschränke. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, solche Mietereinrichtungen zu dulden, die dem Mieter das Leben in der Wohnung angenehmer gestalten können. Jedenfalls dann, wenn der Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und die Mietsache nicht verschlechtert wird. Dies ist nach Ansicht des Amtsgerichts Brandenburg bei einer im Garten aufgestellten Parabolantenne der Fall.

Aufstellung von Parabolantenne im Garten ist zu dulden

Die Regelung des Mietvertrags, dass der Mieter „immer“ die vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage benutzen muss, sei unwirksam, so das Amtsgericht. Es seien Fallgestaltungen vorstellbar – z.B. ausländische Mieter, die sich über das Breitbandkabelnetz nicht ausreichend über das Heimatland informieren können –, in denen ein Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne aus grundrechtlichen Gesichtspunkten zu dulden hat. Deshalb sei ein generelles Verbot als dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam.

Praxistipp – Amtsgericht Brandenburg liefert nachvollziehbar begründete Entscheidung

Die Instanzgerichte haben bislang in Fällen von im Garten aufgestellten Parabolantennen, recht unterschiedlich geurteilt. Mit dem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg liegt nunmehr eine umfassend und nachvollziehbar begründete Entscheidung vor, mit der sich in Zukunft andere entscheidende Gerichte auseinandersetzen müssen.

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  1. Weitere Entscheidungen zu Parabolantennen finden Sie hier.
  2. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Entscheidung.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

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