Nur exklusive Parkplätze sind wohnwerterhöhend
Mit einem Urteil vom 27.08.2018 hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg über die Frage entschieden, welche Anforderungen an Parkplätze zu stellen sind, wenn diese als wohnwerterhöhend berücksichtigt werden sollen. Nach Ansicht des Amtsgerichts sind Parkplätze nur dann wohnwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn es sich um exklusive Parkplätze für Mieter handelt.
Der Ausgangsstreit – Parteien streiten über Zustimmung zur Mieterhöhung
Die Parteien sind über einen Wohnraumietvertrag verbunden. Die Vermieterin verlangte von den Mietern die Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete. Sie begründete die Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel 2017.
Die Vermieterin stellt Parkplätze. Diese sind aber für die Allgemeinheit zugänglich und stehen nicht alleine den Mietern zur Verfügung. Die Vermieterin ist der Meinung, dass das wohnwerterhöhende Merkmal der Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld „Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw Parkplatzangebot in der Nähe“ erfüllt ist.
Nachdem die Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmten, erhob die Vermieterin Klage vor dem Amtsgericht.
Die Entscheidung – Nur exklusive Parkplätze sind wohnwerterhöhend
Das Amtsgericht weist die Klage der Vermieterin ab. Insbesondere sei das streitige Merkmal des zur Verfügung gestellten Parkplatzangebotes nicht erfüllt.
Das wohnwerterhöhende Merkmal setze voraus, so das Amtsgericht, dass das die Vermieterin Parkplätze exklusiv für die Mieter zur Verfügung stellt. Nur wenn sich ein Mieter darauf verlassen kann, dass in Wohnnähe vom Vermieter gestellte Parkplätze zur Verfügung stehen, erhöhe dies den Wohnwert.
Praxistipp – Keine einheitliche Linie der Berliner Instanzgerichte
Zu dem wohnwerterhöhenden Merkmal der Stellplätze vertreten die Berliner Gerichte höchst unterschiedliche Ansichten.
- Stellplatz wohnwerterhöhend, wenn er keine Miete kostet, Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2019 – 66 S 153/18
- Stellplatz ist wohnwerterhöhend, wenn er tatsächlich angeboten wurde, Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2018 – 67 S 150/18
- Stellplatz ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn er extra Miete kostet, Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 13.04.2018 – 17 C 188/17
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- Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.
- Zur Online-Abfrage der Stadt Berlin zur Einordnung einer Wohnung in den Berliner Mietspiegel.
- Weitere Urteilsbesprechungen zu Merkmalen nach dem Berliner Mietspiegel und einen allgemeinen Überblick zu der Online-Abfrage finden Sie in meinem Beitrag: Wie bestimme ich meine Miete nach dem Berliner Mietspiegel?
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