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Einbau von funkbasierten Verbrauchsmessgeräten

  • RA Daryai
  • Gewerberaummietrecht Urteile, Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Urteil // Bundesgerichtshof // VIII ZR 326/10

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28. September 2011 (VIII ZR 326/10) entschieden, dass ein Mieter den Einbau von funkbasierten Verbrauchsmessgeräten für Heizwärme und Warmwasser zu dulden hat. Diese Duldung ist selbst dann geschuldet, wenn das vorhandene System noch funktionstüchtig ist. Soll gleichzeitig ein funkbasiertes Erfassungssystem für den Kaltwasserverbrauch installiert werden, so muss dies der Mieter regelmäßig ebenfalls als Verbesserung der Mietsache gem. § 554 Abs. 2 S. 1 BGB dulden.

Einbau von funkbasierten Verbrauchsmessgeräten

Weiter stellt der BGH in der Entscheidung klar, dass der Vermieter die Kosten der Anmietung von Verbraucherfassungsgeräten dann nicht auf Mieter umlegen kann, wenn er seiner Pflicht zur Ankündigung gem. § 4 Abs. 2 S. 2 HeizkostenV nicht nachgekommen ist.

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  1. Zu der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen finden Sie den Beitrag des Kollegen Kuo: Die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung – so geht´s!
  2. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Urteil.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

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