
Auch im Bereich des Bankrechts können wir gerne für Sie tätig werden. Hier berät Sie unsere Rechtsanwältin für Bankrecht rund um Ihre Bankangelegenheiten und vertritt Sie gegenüber ihrer Bank.
Wie erreicht unsere Rechtsanwältin für Bankrecht Ihre Ziele?
Das Bankrecht umfasst im Kern das Recht der Geschäftsbeziehung zwischen Banken und ihren Kunden.
Diese Geschäftsbeziehung ist in der Regel sehr sensibel, da nicht selten der Fortgang der eigenen Geschäftstätigkeit, die private Immobilie oder sogar die finanzielle Existenz im Raume steht. Wichtig ist es daher konstruktive Lösungen zu finden und durch die vermittelnde Tätigkeit des Rechtsanwaltes ein Verhandeln auf Augenhöhe sicherzustellen.
Wir unterstützen daher Bankkunden und Unternehmen in bankrechtlichen Fragestellungen und bei der rechtlichen Vertretung ihrer Rechte gegenüber der eigenen Bank. Da gerichtliche Auseinandersetzung meistens langwierig sind und das häufig akute Problem nicht schnell lösen, streben wir in sachlicher Zusammenarbeit mit den Banken einen Lösungsweg an, der für beide Parteien vertretbar ist. Sollten allerding zielführende Gespräche mit der Bank nicht möglich sein, werden wir Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht aufklären.
Ihre Rechtsanwältin für Bankrecht
Als Spezialistin im Bankrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Winker-Wälde zur Verfügung. Sie hat mehrere Jahre in einer spezialisierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und im Zuge dessen auch in diversen Fällen Verhandlungen mit finanzierenden Banken geführt. Aufgrund der praktischen und theoretischen Kenntnisse von Rechtsanwältin Winker-Wälde wurde ihr im Jahr 2019 durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg der Titel Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Sie nimmt jährlich Fortbildungsveranstaltungen wahr und verfolgt die neuesten Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet.
Die Tätigkeitsfelder unserer Rechtsanwältin für Bankrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere aber nicht ausschließlich zu folgenden Themen:
- Kreditgefährdung- Unterstützung bei Schwierigkeiten im Rahmen des Kreditverhältnisses
- Umschuldung- Unterstützung bei Verhandlungen hinsichtlich notwendiger Umschuldung, Einholung Löschungsbewilligung betreffend Grundschuld bei Verkauf einer Immobilie, Verhandlung über Restdarlehensvaluta
- Kündigung – Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung des Darlehensvertrages
- Bürgschaft- Prüfung der Wirksamkeit einer Bürgschaft, insbesondere im Näheverhältnis (Ehegattenbürgschaft), Kommunikation mit der Bank bei Bankbürgschaft als Mietsicherheit
- AGB- Banken und Sparkassen- Prüfung der Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Banken und Sparkassen
- Phishing- Vertretung bei Betrug durch Phishing und entsprechenden Belastungen des Kontos durch unbekannte Dritte
- u.v.m.