
Das Kapitalmarktrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen und die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit verschiedenen Finanzinstrumenten und Kapitalanlagen. Hier berät und vertritt Sie unsere Rechtsanwältin für Kapitalmarktrecht.
Wie erreicht unsere Rechtsanwältin für Kapitalmarktrecht Ihre Ziele?
Im Rahmen des Kapitalmarktrechts liegt der Schwerpunkt in der Vertretung von Kapitalanlegern, die aufgrund zunächst überzeugender, aber dennoch oft hochgradig falscher Beratung, häufig hohe Beträge verloren haben. Bei vielen Anlegern wurde das entgegengebrachte Vertrauen durch die Berater zunächst ausgenutzt und schließlich beim Scheitern der Anlage schwer enttäuscht.
Beim Erreichen Ihrer Ziele, zumeist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, legen wir Wert auf eine ausführliche Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen sowie die möglichst genaue Erfassung des Sachverhaltes, insbesondere der Beratungsgespräche. Wenn wir uns aufgrund der notwendigen Informationen ein Bild der getätigten Anlage und des Hergangs machen konnten, ist uns eine ehrliche und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten der Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche von großer Bedeutung.
Erfahrungsgemäß bedarf es in diesem Rechtsgebiet zur Durchsetzung von Ansprüchen häufig einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wobei sich diese auch gegen mehrere Anspruchsgegner richten kann. Hierfür ist die Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlagen wichtig und eine saubere Aufarbeitung des Sachverhaltes unabdingbar.
Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir unsere Mandanten bundesweit mit großem Engagement und fundierter Argumentation nahe am Sachverhalt sowie stets unter Beachtung der sich fortentwickelnden höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ihre Rechtsanwältin für Kapitalmarktrecht
Unsere Spezialistin im Bereich des Kapitalmarktrechts ist Frau Rechtsanwältin Winker-Wälde. Seit Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie mit Fällen des Kapitalmarktrechts betraut und konnte in einer Vielzahl von gerichtlich geführten Verfahren solide Erfahrungen sammeln. Ihr Kerntätigkeit ist die Vertretung von Kapitalanlegern, die im sog. Grauen Kapitalmarkt aufgrund falscher Beratung und unseriösen Anlageformen viel Geld, oftmals das einzige Ersparte, verloren haben. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht hat sie ihre praktischen und theoretischen Kenntnisse nachgewiesen und verfolgt dieses Rechtsgebiet mit Engagement und stetigem Interessen an den neuesten Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt.
Die Tätigkeitsfelder unserer Rechtsanwältin für Kapitalmarktrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere aber nicht ausschließlich zu folgenden Themen:
- Falschberatung – Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Finanzvermittlern und Finanzberatern, Prüfung Zustandekommen und Umfang des Anlageberatungsvertrages, Falschberatung durch den Bankberater, Rückabwicklung von Verträgen
- Anlagebetrug – Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsführern und Vorständen, Treuhändern u.v.m., Kooperation mit der Staatsanwaltschaft, Erstattung von Strafanzeigen
- Erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft – Prüfung der Einhaltung des Kreditwesengesetzes, Kommunikation mit der BaFin, Durchsetzung Schadenersatzansprüche gegenüber haftenden Personen
- Kündigung Kapitalanlage – Vornahme der notwendigen Erklärungen zur Beendigung einer Kapitalbeteiligung, Rückforderung der angelegten Gelder
- Plausibilität – Prüfung der Plausibilität einer getätigten Kapitalanlage, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes, Erläuterung der rechtlichen und tatsächlichen Risiken
- Insolvenz der Kapitalgesellschaft – Vornahme der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, Kooperation mit dem Insolvenzverwalter
- u.v.m.