Das Wohnraummietrecht ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei. Als Rechtsanwälte für Wohnraummietrecht vertreten wir hier die Interessen von Vermietern und Mietern gleichermaßen. Durch unsere Spezialisierung auf diesem Gebiet erreichen wir optimale Ergebnisse für Sie.
Wie erreichen wir als Rechtsanwälte für Wohnraummietrecht Ihre Ziele?
Das Erfolgsrezept der Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte liegt dabei darin, nach Möglichkeit langwierige Prozesse von vornherein zu vermeiden und auf eine konstruktive und schnelle Lösung hinzuwirken. Dieser vermittelnde Ansatz kann den Klienten die Strapazen eines Gerichtsverfahrens oftmals ersparen. Ein solches Vorgehen bietet sich im Wohnraummietrecht häufig an, da das Mietverhältnis für längere Zeit besteht. Die Vertragsparteien müssen also häufig noch einige Zeit miteinander auskommen. Nicht selten führt ein vergiftetes Klima dazu, dass umgehend der nächste Rechtsstreit entsteht.
Gleichzeitig achten wir bei der Bearbeitung Ihres Falles aber auch darauf, bestmöglichst Ihre Rechte zu wahren. Sollte es später notwendig sein, Ihre Ansprüche und Rechte bei Gericht durchzusetzen, schaffen wir so die Voraussetzungen, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Ihre Rechtsanwälte für Wohnraummietrecht
Als Rechtsanwälte stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Kuo und Frau Rechtsanwältin Winker-Wälde zur Seite, wenn es um die Fragen des Wohnraummietrechts geht. Herrn Rechtanwalt Kuo wurde aufgrund seiner praktischen und theoretischen Kenntnisse im Bereich des Wohnraummietrechts von der Rechtanwaltskammer Berlin der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. Frau Rechtsanwältin Winker-Wälde war bis 2020 juristische Mitarbeiterin des Vereins Haus & Grund VS e.V in Villingen-Schwenningen. Der Titel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde ihr 2023 verliehen.
Unsere Tätigkeitsfelder als Rechtsanwälte für Wohnraummietrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere aber nicht abschließend zu folgenden Themen:
- Kündigung des Mietvertrags – Kündigung wegen Eigenbedarf, Kündigung wegen Mietschulden, Kündigung aufgrund von Pflichtverletzungen
- Mängel der Mietsache – bspw. Schimmel, Wasserschaden, Asbest – und Rechte des Mieters aufgrund des Mangels – Minderung der Miete, Kündigung des Mietvertrages
- Schönheitsreparaturen – Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel, Art und Weise der Durchführung
- Beschädigung der Mietsache – Forderungen des Vermieters am Ende des Mietverhältnisses, Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen im laufenden Mietverhältnis
- Kaution – Rückzahlung der Kaution bei Beendigung des Mietvertrages, Verrechnung der Kaution mit Forderungen des Vermieters, Wirksamkeit einer Bürgschaft
- Mieterhöhung – Prüfung einer Mieterhöhung – Vereinbarkeit mit Berliner Mietspiegel, Mietpreisbremse und Berliner Mietdeckel – und Erklärung der Mieterhöhung
- Vertragsgestaltung – Aufsetzen des Mietvertrages, Prüfung von bereits abgeschlossenen Mietverträgen
- u.v.m.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht