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Mietminderung beim Ausfall des Aufzugs

Viele Mieter kennen die höchst ärgerliche Situation: Voll bepackt mit Einkaufstüten eilt man dem Fahrstuhl entgegen, um dann festzustellen, dass dieser kaputt ist. Je nachdem, wie viele Stockwerke man sich dann hochgeschleppt hat (und wie oft man das machen musste), stellt man sich die Frage, ob und in welcher Höhe „man die Miete mindern darf“ – selbst bitte erst einmal gar nicht!
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