Voraussetzung für eine Minderung wegen einer Baustelle
Der BGH bestätigt seine Bolzplatzentscheidung. Demnach hat der Mieter nur dann ein Recht zur Minderung, wenn dem Vermieter zugleich Ansprüche gegen den Nachbarn zustehen.
Der BGH bestätigt seine Bolzplatzentscheidung. Demnach hat der Mieter nur dann ein Recht zur Minderung, wenn dem Vermieter zugleich Ansprüche gegen den Nachbarn zustehen.
Mit Urteil vom 06.12.2018 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Modernisierungsankündigung unwirksam ist, wenn der Vermieter vom Mieter in der Ankündigung verlangt, dass dieser Baufreiheit schafft.
Mit Urteil vom 06.07.2017 hat das Amtsgericht Pankow-Weißensee über eine Klage von Vermietern auf Zahlung nicht geleisteter Miete entschieden, nachdem der Mieter (nachträglich) Rückzahlungsansprüche mit der laufenden Miete verrechnet hatte.
In einem Urteil vom 14.06.2017 folgt die 65. Kammer des Landgerichts Berlin zur Frage der Berechtigung des Mieters zur Minderung der Miete bei Baulärm aus der Nachbarschaft ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Darf der Mieter die Miete mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 ging man eigentlich davon aus, dass eine Minderung nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein wird.
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin einer Mieterin eine Minderung wegen des Lärms von einer benachbarten Baustelle zugebilligt und weicht damit von der Bolzplatzentscheidung des BGH ab.
In einer Entscheidung aus dem April 2016 hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn direkt über der eigenen Wohnung das Dachgeschoss ausgebaut wird.
Mit Urteil vom 14.01.2016 hat das Landgericht München der Klage von Mietern auf Rückzahlung überbezahlter Miete stattgegeben, nachdem es über Monate zu erheblichen Beeinträchtigungen durch eine Großbaustelle gekommen war.
Zu der Frage, ob ein Mieter (hier von Gewerbe) aufgrund einer Baustelle in der Nachbarschaft zur Minderung der Miete berechtigt ist, beschäftigt sich das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem Urteil vom 11.02.2015. Es sprach Mietern eines Ladengeschäftes eine Minderung wegen einer nahen Baustelle zu.
Mit Urteil vom 30.07.2014 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin den Anspruch der Mieter auf Rückzahlung überbezahlter Miete bestätigt und zu der Frage Stellung genommen, wann der Mieter trotz Leistung der gesamten Miete von dem Vermieter zu viel geleistete Miete zurückverlangen kann.