Schweigen auf Umbaupläne eines Miteigentümers
Das Amtsgericht Kassel hat durch seine Entscheidung wieder einmal verdeutlicht, das ein Schweigen "nie" als Zustimmung angesehen werden kann.
Das Amtsgericht Kassel hat durch seine Entscheidung wieder einmal verdeutlicht, das ein Schweigen "nie" als Zustimmung angesehen werden kann.
Ob und wann eine bauliche Veränderung auch die übrigen Miteigentümer erheblich beeinträchtigt, ist eine Frage des Einzelfalls: bei einer Terrassenerweiterung um 60cm ist dies nicht der Fall
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13.01.2017 entschieden, dass die Wohnungseigentümer den Einbau eines Personenaufzuges nicht dulden müssen, auch wenn ein 80-jähriger Bewohner diesen benötigt.
Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Amtsgericht Schöneberg Mieter dazu verurteilt, den Austausch des bislang vorhandenen Gasherdes durch einen Induktionsherd zu dulden. Die Vermieter müssen aber im Gegenzug dem Mieter einen Vorschuss für die Anschaffung neuer Töpfe leisten.
Auch rein optische Beeinträchtigungen (ohne Substanzverletzung) können eine "bauliche Veränderung" und damit zustimmungspflichtig sein, so in dem Fall eines auffälligen Katzennetzes