Eigenbedarf bei nur vager Nutzungsabsicht
Mit Urteil vom 23.09.2015 hat der Bundesgerichtshof ein Räumungsurteil des Landgerichts Bonn an das Landgericht zurückverwiesen, damit dort die Voraussetzungen für den behaupteten Eigenbedarf der Vermieterin einer kritischeren Prüfung unterzogen werden.