Vertragsklausel zur Vorbeschäftigung ist unwirksam
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wurde am 30.08.2019 durch das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt: Bei über achtjähriger Beschäftigung ist eine Missbrauchskontrolle der Befristungsgründe durchzuführen.
Das BAG hat mit Urteil vom 12.06.2019 entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Neugründung einer Tochtergesellschaft möglich ist.
Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei Vorbeschäftigung ist nach der Entscheidung des BAG vom 23.01.2019 nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Mit Urteil vom 07.04.2004 hat das Bundesarbeitsgericht über die Voraussetzungen entschieden, die vorliegen müssen, damit ein Arbeitsvertrag aufgrund eines projektbedingt erhöhten Personalbedarfs befristet werden darf und wann eine solche Befristung unwirksam ist.
Mit Urteil vom 16.04.2003 hat das BAG nochmals festgestellt, dass auch bei der Entfristungsklage eine Klagefrist von drei Wochen gilt.