Mit Urteil vom 27.09.2023 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob die Zustimmung Vermietender zur Untervermietung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen verlangt werden kann.
Endurteil // Amtsgericht München // 411 C 10539/22
Mit Urteil vom 20.12.2022 hat das Amtsgericht München entschieden, dass die Aufnahme von Flüchtlingen kein berechtigtes Interesse zur Untervermietung begründet.
Anhand einer Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2018 wird deutlich, wie gering die Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Mieters, der untervermieten möchte, gegenüber dem Vermieter sind.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2005 begann der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Recht der Untervermietung des Wohnraummieters (vgl. § 553 Abs. 1 BGB). Durch die Rechtsprechung des BGH wurde das Recht zur Untervermietung erheblich erleichtert.
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