Anwendung Mietspiegel auf WG-Zimmer
Mit Urteil vom 13.10.2023 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte zu der Frage entschieden, ob der Berliner Mietspiegel auch auf WG-Zimmer Anwendung findet.
Mit Urteil vom 13.10.2023 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte zu der Frage entschieden, ob der Berliner Mietspiegel auch auf WG-Zimmer Anwendung findet.
Der BGH mit Urteil vom 05.07.2023 zu der Frage entschieden, ob die Mietpreisbremse auch bei separater Kellermiete gilt. Außerdem hat er erneut die Wirksamkeit der Verordnung zur Berliner Mietpreisbremse bestätigt.
Was gilt nach der Berliner Mietpreisbremse für die zulässige Miethöhe eines möblierten WG-Zimmers? Hierzu hat das LG Berlin mit Urteil vom 12.04.2023 entschieden.
Mit Urteil vom 20.07.2022 hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden: Der Berliner Mietspiegel 2021 ist als Fortschreibung des Mietspiegels 2019 wirksam.
Aus Sicht der 67. Kammer des LG Berlin könnte der Mietspiegel 2021 unwirksam sein. Das zeigt ein Urteil vom 09.06.2022.
Mit Urteil vom 19.01.2022 bestätigt der BGH, dass die Berliner Mietpreisbremse ordentlich verkündet wurde und damit wirksam ist.
Das Amtsgericht Kreuzberg hat mit Urteil vom 30.11.2022 zu der Frage entschieden, ob man eine separate Kellermiete neben dem Wohnraummietvertrag vereinbaren kann.
Die Berliner Mietpreisbremse wurde ordentlich veröffentlicht und ist damit formell wirksam, so ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 04.03.2021.
In einem Urteil vom 19.02.2020 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, ob die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.
In einem Urteil aus dem Jahr 2019 erklärt das LG Berlin, dass eine Fahrradabstellmöglichkeit eine separate Fläche auf dem Grundstück erfordert, auf dem Fahrräder abgestellt werden können. Ansonsten ist das wohnwertmindernde Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel erfüllt.