Der BGH mit Urteil vom 05.07.2023 zu der Frage entschieden, ob die Mietpreisbremse auch bei separater Kellermiete gilt. Außerdem hat er erneut die Wirksamkeit der Verordnung zur Berliner Mietpreisbremse bestätigt.
Was gilt nach der Berliner Mietpreisbremse für die zulässige Miethöhe eines möblierten WG-Zimmers? Hierzu hat das LG Berlin mit Urteil vom 12.04.2023 entschieden.
Mit Urteil vom 20.07.2022 hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden: Der Berliner Mietspiegel 2021 ist als Fortschreibung des Mietspiegels 2019 wirksam.
Das Amtsgericht Kreuzberg hat mit Urteil vom 30.11.2022 zu der Frage entschieden, ob man eine separate Kellermiete neben dem Wohnraummietvertrag vereinbaren kann.
In einem Urteil aus dem Jahr 2019 erklärt das LG Berlin, dass eine Fahrradabstellmöglichkeit eine separate Fläche auf dem Grundstück erfordert, auf dem Fahrräder abgestellt werden können. Ansonsten ist das wohnwertmindernde Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel erfüllt.
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