Mit Urteil vom 24.10.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, wann Mietereinbauten wie eine Einbauküche bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden.
In einem Urteil vom 16.12.2018 setzt sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen die wohnwerterhöhenden Merkmale „Fahrradabstellplatz“ sowie „Pkw-Stellplatz“ gegeben sind.
Urteil / Kurzmitteilung // Landgericht Berlin // 65 S 127/18
In einem Urteil vom 21.09.2018 gibt die 65. Kammer des Landgerichts Berlin eine Definition für das wohnwerterhöhende Merkmal Merkmalgruppe 1: Bad/WC "Wandbekleidung und Bodenbelag hochwertig" nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels vor.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Lichtenberg // 13 C 25/18
Mit einem Urteil vom 27.08.2018 hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg über die Frage entschieden, welche Anforderungen an Parkplätze zu stellen sind, wenn diese als wohnwerterhöhend berücksichtigt werden sollen.
In einer Entscheidung vom 05.07.2018 beschäftigt sich das Landgericht mit der Frage, welche Qualität Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem Grundstück haben müssen, damit das wohnwerterhöhende Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel 2017 erfüllt ist.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg // 13 C 431/17
In einer Entscheidung vom 08.05.2018 hat sich das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg mit der Frage auseinandergesetzt, ob Friedrichshain und Kreuzberg als bevorzugte Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels einzuordnen sind.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Lichtenberg // 3 C 39/18
Ein zwischen Mietern und Vermietern besonders umstrittenes Merkmal des Berliner Mietspiegels ist das wohnwerterhöhende Merkmal „Einbauschrank oder Abstellraum innerhalb der Wohnung“ in der Merkmalgruppe 3: Wohnung. Die 3. Abteilung des Amtsgerichts Lichtenberg meint, dass eine Nische nicht ausreicht.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Schöneberg // 17 C 188/17
Ein zwischen Mietern und Vermietern besonders umstrittenes Merkmal des Berliner Mietspiegels ist das wohnwerterhöhende Merkmal „Einbauschrank oder Abstellraum innerhalb der Wohnung“ in der Merkmalgruppe 3: Wohnung. Es ist streitig, ob auch Nischen das wohnwerterhöhende Merkmal erfüllen.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Schöneberg // 17 C 188/17
In dem Mietspiegel 2017 wurde das wohnwerterhöhende Merkmal „Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW Parkplatzangebot in der Nähe“ sprachlich neu gefasst. Die zuvor vorgesehene Einschränkung „ohne zusätzliches Entgelt“ ist entfallen.
In einer Entscheidung vom 14.02.2018 erklärt die 64. Kammer des Landgerichts Berlin, dass es nicht ausreichend ist, sich auf eine mehr als 10 Jahre zurückliegende umfangreiche Sanierung und Modernisierung des Wohnhauses zu berufen, um das wohnwerterhöhende Merkmal des überdurchschnittlichen Instandhaltungszustandes zu erfüllen.
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