Aussetzung eines Beschlusses im Eilverfahren
Nach dem Gesetz soll der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch den Verwalter sofort umgesetzt werden. In einem von dem Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Rechtsstreit versuchte eine Eigentümerin einen Beschluss durch eine einstweilige Verfügung auszusetzen.