Mit diesem Beitrag möchte ich interessierten Wohnungseigentümern einen Überblick über die Jahresabrechnung einer WEG geben, die häufigsten Fehlerquellen aufzeigen und Ratschläge dazu geben, wie man gegen die fehlerhafte Wohngeldabrechnungen vorgehen kann.
Dieser Beitrag befaßt sich mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: bei einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist ein entsprechender Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig . Um alle Rechte zu wahren, sollte der Beschluss daher innerhalb der Monatsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden.
Ich werde immer wieder von einzelnen Eigentümern gefragt, ob „man nicht Schadensersatz verlangen kann“, wenn die übrigen Eigentümer (aus welchem Grund oder welchen Motiven auch immer…) ihre Mitwirkungspflichten verletzten (...)
Der Bundesgerichtshof hat am 27.10.2017 entschieden, dass weder die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen noch die Hausgeldrückstände notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung sind.
Mit Urteil vom 14.06.2016 hat das Landgericht Dortmund der Berufung einer Wohnungseigentümerin stattgegeben, die den Beschluss zur Bestellung des Verwalters angefochten hatte.
Urteil // Amtsgericht München // 481 C 3812/15 WEG
Mit Urteil vom 04.09.2015 hat das Amtsgericht München der Klage eines Eigentümers stattgegeben, der den Beschluss derWohnungseigentümergemeinschaft zur Bestellung eines neuen Verwalters angefochten hatte, obwohl dessen Bonität fraglich war.