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Betriebskostenabrechnung im Gewerberaum

Urteil // Bundesgerichtshof // XII ZR 22/07

Mit Urteil vom 27.01.2010 hat der BGH entschieden, dass auch im Gewerberaummietrecht, wenn die Parteien nicht anderes vereinbart haben, die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr fällig ist. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht kann der Gewerberaumvermieter im Regelfall aber auch noch nach Ablauf des Jahres über die Betriebskosten abrechnen.

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