Keine Kosten für den Eigentümer eines Dachgeschossrohlings
Im Zuge der zunehmenden „Aufstockung“ und „Verdichtung der Bebauung“ entschließen sich immer mehr Käufer, einen Dachgeschossrohling zum Eigenausbau zu erwerben.
Im Zuge der zunehmenden „Aufstockung“ und „Verdichtung der Bebauung“ entschließen sich immer mehr Käufer, einen Dachgeschossrohling zum Eigenausbau zu erwerben.
In einer Entscheidung aus dem April 2016 hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn direkt über der eigenen Wohnung das Dachgeschoss ausgebaut wird.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 hat der Bundesgerichtshof (ausnahmsweise) über die konkrete Höhe einer angemessenen Minderung entschieden. Nach der Entscheidung ist eine Minderung von 40% der Miete durch den Mieter, der unter dem auszubauenden Dachgeschoss wohnt, angemessen.