Vermieterin wegen Diskriminierung verurteilt
Fälle zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind im Mietrecht eher selten. Mit Urteil vom 19.12.2014 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg jetzt eine Vermieterin zur Zahlung von jeweils 15.000,00 € an zwei Mieter verurteilt, da sie gegen das AGG verstoßen haben soll.