Keine Einbaumöbel in Schönheitsreparaturklausel
Mit Hinweisbeschluss vom 17.11.2015 hat das Landgericht Berlin angekündigt, die Berufung einer Vermieterin abzuweisen, die Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen geltend gemacht hatte.