Räumung von Gewerberäumen im Eilverfahren
Bislang hatte das Kammergericht Vermietern die Möglichkeit zur Räumung von Gewerberäumen im Eilverfahren - also durch einstweilige Verfügung - verweigert. Mit einer Entscheidung vom 09.05.2019 lässt jetzt auch das Kammergericht die Räumung von Gewerberäumen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu.