Vertragsklausel zur Vorbeschäftigung ist unwirksam
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Mit Urteil vom 16.04.2003 hat das BAG nochmals festgestellt, dass auch bei der Entfristungsklage eine Klagefrist von drei Wochen gilt.