Rohrinnensanierung mit Epoxidharz ist ein Mangel
Nach Ansicht des Amtsgerichts Köln, ist ein Mieter, wenn eine Rohrinnensanierung der Leitungswasserrohre mit Epoxidharz durchgeführt wird, zur Minderung der Miete um 20% berechtigt, da die Rohrinnensanierung einen erheblichen Mangel der Mietwohnung darstellt.