Türnischen bei der Berechnung der Wohnfläche
Unter welchen Umständen sind Türnischen bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 27.09.2023 entschieden.
Unter welchen Umständen sind Türnischen bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 27.09.2023 entschieden.
Was kann ich als Mieter eigentlich tun, wenn ich bemerke, dass meine Wohnung oder mein Laden bei weitem kleiner sind, als es im Mietvertrag steht? Solche sogenannten Flächenabweichungen benachteiligen nämlich fast immer den Mieter, der dann Miete und Betriebskosten für Fläche zahlt, die überhaupt nicht vorhanden ist.
Immer wieder erlebe ich, dass Mieter in der Gewerbemiete ihre Betriebskostenabrechnung ohne Prüfung akzeptieren. Weshalb es sich lohnt, die Betriebskostenabrechnung in der Gewerbemiete prüfen zu lassen, möchte ich in diesem Beitrag erklären.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg ist das Gesetz zum Mietendeckel unerheblich für die Wirksamkeit des Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete bei einem Wirksamwerden vor dem 23.02.2020.
In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich Anfang des Jahres wieder mit der zwischen Mieter und Vermieter strittigen Frage der Größe der Wohnfläche. Hierbei hat er entschieden, dass die Richtigkeit der bestrittenen Fläche durch Messungen nachgewiesen werden muss.
In Zeiten schnell steigender Mieten müssen immer mehr Mieter darüber nachdenken, wie sie die Kosten für ihre Wohnung senken können. Eine aus meiner Sicht für Bestands-/Altmieter effektive, aber erstaunlich selten genutzte Möglichkeit Miete einzusparen, ist diese an die tatsächliche Größe der Wohnung anzupassen.
Mit Urteil vom 30.05.2018 hat der Bundesgerichtshof nun auch die erwartete Kehrtwende im Hinblick auf die Betriebskosten vollzogen, wenn tatsächliche und vertraglich vereinbarte Fläche voneinander abweichen. Auch die Betriebskosten sind nach der tatsächlichen Fläche abzurechnen.
Nach Ansicht der 18. Kammer des Landgerichts Berlin besteht in Berlin keine örtliche Verkehrssitte, dass Balkone immer mit 50% der Fläche in die Berechnung der Wohnfläche mit einfließen. Aus diesem Grund wurde die Mieterhöhungsklage des Vermieters weitgehend abgewiesen.
Mit einem Urteil vom 09.11.2017 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein Makler, der wissentlich fehlerhafte Angaben im Exposé macht, nur eingeschränkt seinem Kunden gegenüber auf Schadensersatz haftet. Der Kunde kann alleine das sogenannten negative Interesse geltend machen