Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin in der von dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil vom 19.10.2015 erstinstanzlich entschiedenen Angelegenheit nunmehr über die Berufung der Vermieterin entschieden.
Mit Urteil vom 05.11.2015 hat das Landgericht Lübeck eine Vermieterin dazu verurteilt, Schimmelschäden in einer Mietwohnung zu beseitigen. Den Einwand des Vermieter, die Wohnung liege in einem Altbau, ließ das Landgericht nicht gelten.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg // 20 C 234/13
Mit Urteil vom 19.10.2015 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine Vermieterin zur Beseitigung von Schimmelschäden verpflichtet und dem Mieter eine Minderung von 10% bis zur Beseitigung des Schimmels zugesprochen.
Mit Urteil vom 07.10.2015 wies das Landgericht Detmold die Klage einer Mieterin auf Schimmelbeseitigung und Feststellung der Berechtigung zur Minderung der Miete in der Berufung zurück , da diese ihr Heiz- und Lüftungsverhalten nicht geändert hatte.
Mit Urteil vom 18.06.2015 hat das Amtsgericht Bremen über die Klage eines Mieters entschieden, mit der der Mieter seine Gewährleistungsrechte und -ansprüche geltend gemacht hatte, nachdem es in der von ihm angemieteten Wohnung zu einem erheblichen Schimmelbefall gekommen war.
Mit Urteil vom 12.03.2013 hat das Landgericht Siegen die Klage einer Vermieterin auf Leistung von Miete nach fristloser außerordentlicher Kündigung durch den Mieter abgewiesen. Der Mieter hatte nach einem Schimmelbefall in der Wohnung die Kündigung erklärt.
Mit Urteil vom 04.05.2012 hat das Landgericht Berlin die Berufung eines Vermieters, soweit dieser sich gegen die Klageabweisung seiner Forderung auf Nachzahlung von Miete stützte, zurückgewiesen. Die Mieter hatten aufgrund eines Schimmelbefalls die Miete um 10% gemindert.
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