Maklerprovision bei Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag
Tritt ein Maklerkunde nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages von diesem zurück, wird nicht selten darüber gestritten, ob eine Maklerprovision zu zahlen ist oder nicht. In einem Urteil vom aus dem Jahr 2009 beschäftigt sich das Oberlandesgericht Schleswig mit dieser Frage.