Ersatz durch Induktionsherd ist eine Modernisierung
Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Amtsgericht Schöneberg Mieter dazu verurteilt, den Austausch des bislang vorhandenen Gasherdes durch einen Induktionsherd zu dulden. Die Vermieter müssen aber im Gegenzug dem Mieter einen Vorschuss für die Anschaffung neuer Töpfe leisten.