Erstattung fiktiver Rückbaukosten
Können Vermietende die Erstattung fiktiver Rückbaukosten verlangen? Mit Urteil vom 06.12.2022 hat das OLG Brandenburg zu dieser Frage entschieden.
Können Vermietende die Erstattung fiktiver Rückbaukosten verlangen? Mit Urteil vom 06.12.2022 hat das OLG Brandenburg zu dieser Frage entschieden.
Mit Urteil aus dem Jahr 2018 hat der BGH entschieden, dass für die fehlende Beschlussumsetzung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft der Verwalter haftet.
Immer wieder erlebe ich, dass Mieter in der Gewerbemiete ihre Betriebskostenabrechnung ohne Prüfung akzeptieren. Weshalb es sich lohnt, die Betriebskostenabrechnung in der Gewerbemiete prüfen zu lassen, möchte ich in diesem Beitrag erklären.
In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
Hier finden Sie einen Überblick, wie Sie selbst überprüfen können, ob Ihre Betriebskostenabrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
Durch den Bundesgerichtshof wurde am 05.12.2018 entschieden, dass eine defekter Telefonanschluss durch den Vermieter behoben werden muss. Befindet sich in dem Mietobjekt eine sichtbare Telefonanschlussdose, so zählt die damit verbundene Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Ich werde immer wieder von einzelnen Eigentümern gefragt, ob „man nicht Schadensersatz verlangen kann“, wenn die übrigen Eigentümer (aus welchem Grund oder welchen Motiven auch immer…) ihre Mitwirkungspflichten verletzten (...)
Mit einem Urteil vom 08.06.2017 hat das OLG Hamm präzisiert, welche Anforderungen an eine wirksame Umlage von Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sowie der Verwaltung in einem Gewerberaummietvertrag zu stellen sind.
Mit Urteil vom 06.10.2015 hat das Landgericht Köln entschieden, dass eine Klausel, die dem Mieter die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung zu weitgehend überbürdet, als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist.
Mit Versäumnisurteil vom 15.04.2015 hat der Bundesgerichtshof zu der Frage, ob die Verhinderung von Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten durch einen Mieter auch ohne Duldungstitel zur Begründung einer Kündigung führen kann, entschieden.